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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Produkteigenschaften
Brennholz ist ein Naturprodukt. Es können die Mengenangaben, Maße und der Trocknungsgrad daher den üblichen Schwankungen unterliegen. Holzeigenschaften sind grundsätzlich artspezifisch, variieren aber auch innerhalb einer Art bedingt durch die Herkunft des Holzes. Der Käufer soll sich daher vor dem abladen der Ware von der Menge und der Restfeuchte ein Bild machen. Spätere Reklamationen hinsichtlich Restfeuchte und Menge sind ausgeschlossen. Der Käufer ist für die richtige Lagerung selbst verantwortlich.

§ 2 Lieferung
Der Käufer hat vor Anlieferung sicherzustellen, dass die Gegebenheiten vor
Ort eine Lieferung mit dem LKW ermöglichen, bzw. dass eine geeignete
Abladestelle zur Verfügung steht.
Bei Auslieferungen während der Wintermonate November bis einschließlich
März behalten wir uns vor, Liefertermine kurzfristig aufgrund
außergewöhnlicher Wetterverhältnisse (extremer Schneefall, Glatteis oder
andere verkehrsgefährdenden Wetterbedingungen) abzusagen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Als Zahlungsmöglichkeiten akzeptieren wir: Vorauskasse per Überweisung,
Barzahlung bei Lieferung und Kauf auf Rechnung innerhalb von 10 Tagen
ohne Abzug sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5 Reklamationen

Bei Anlieferung des Stammholzes oder Brennholzes überprüft der Kunde die bestellte und die gelieferte Menge sowie die Qualität des Holzes. Reklamationen werden nur während dem Zeitpunkt der Anlieferung bearbeitet. Nachträgliche Reklamationen werden nicht akzeptiert.

§ 6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen jeder Art, Aussperrungen, Streiks, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz und Brennstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass von uns Schadensersatz verlangt werden kann.

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